Hier mal ein Anwaltsbericht zum Thema Sex in der Öffentlichkeit
Sex in der Öffentlichkeit – wo ist das erlaubt?
Man muss rechtlich gesehen nicht auf dieses Vergnügen verzichten. Denn Liebe in der Natur, aber auch im Auto oder an anderen öffentlichen Orten, ist nicht immer ein strafwürdiges Delikt.
Wenn sich zum Beispiel ein Paar im Wald lieben will und sich in ein Dickicht verzieht, um vor den Blicken anderer geschützt zu sein, ist ihre sexuelle Handlung nicht strafbar.
Genau so sieht es aus, wenn ein Paar Sex in einem Auto hat, das auf einem einsamen Parkplatz steht.
Selbst wenn dann zufällig jemand vorbeikommt und bemerkt, was die beiden gerade machen – belangt werden können sie nicht. Warum das so ist, erklärt die auf Strafrecht spezialisierte Rechtsanwältin Michaela Landgraf vom Münchner Anwaltverein:
„In diesen Fällen ist das Merkmal der Öffentlichkeit fraglich bis ausgeschlossen. Denn die Akteure haben Vorkehrungen ergriffen, um nicht beobachtet zu werden.“